Verhandlungen über Schadensersatz
der Fahrplan für weitere Verhandlungen steht
Die Anwälte beider Seiten haben sich zu einem zweiten Grundsatz-Gespräch getroffen. Eine endgültige Einigung konnte noch nicht erreicht werden. Jedoch ist der Fahrplan für die weiteren Verhandlungen festgelegt worden. Dabei geht es vor allem um Fragen des anzuwendenden Rechts sowie der durchzuführenden Schadensberechnung. Sollte man sich auf Entschädigungsbeträge verständigen, werden umfangreiche Vergleichsdokumente auszufertigen sein, nach Maßgabe derer durch Zahlung von Geldbeträgen die Ansprüche der Familien endgültig abgefunden sein sollen. Absatz. Unsere Seite hat aber darauf hingewiesen, dass sich dies nur um einen Erledigung der zivilrechtlichen Ansprüche handeln kann, wohingegen die Rechte der Familien, als Parties Civiles, an dem französischen Ermittlungeverfahren teilzunehmen, unberührt bleiben sollen. Das wurde akzeptiert.